Registrierung ZWR-Meldung (Kategorie C/D)
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Waffengesetznovelle BGBl. I Nr. 43/2010 (1. Okt. 2012) bereits im Besitz von Schusswaffen der Kategorie C war, zB Repetierbüchsen, hat (muss) diese Waffen bis zum 30. Juni 2014 im Zentralen Waffenregister (ZWR) registrieren zu lassen.
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Waffengesetznovelle BGBl. I Nr. 43/2010 (1. Okt. 2012) bereits im Besitz von Schusswaffen der Kategorie D war, zB viele Flinten, unterliegt dieser Nachmeldepflicht nicht; Wenngleich das Gesetz "eine freiwillige Registrierung" zulässt.
Die "alten" Kategorie C Meldungen - bisweilen dezentral bei Waffengewerbetreibenden in Papierform - verlieren dann ihre Gültigkeit! Die Registrierungspflicht gilt auch für den Erwerber jeder Schusswaffe der Kategorie C oder D binnen 6 Wochen, insbesondere auch Privatverkäufe!
Entgegen landläufiger Meinung gilt bei ab 1. Okt. 2012 ihren Besitzer wechselnden Schusswaffen der Kategorie C und D eben die 6-wöchige verpflichtende Meldung - nicht jedoch die obenstehende Frist 30. Juni 2014 (nur "Altbestand").
Der ganze Registrierungsvorgang geschieht bequem via E-mail (auf ausdrücklichen Wunsch per Post) - der Kunde muss nicht die Registrierstelle aufsuchen.